Landwirtschaftliche Flächen zur Pacht
Acker, Grünland & mehr

Sie suchen landwirtschaftliche Flächen zur Pacht? Bei uns finden Sie regelmäßig verfügbare Pachtflächen für Ackerbau, Grünlandnutzung oder forstwirtschaftliche Zwecke. Darüber hinaus unterstützen wir Eigentümer und Interessenten bei individuellen Pachtlösungen – kompetent, persönlich und überregional.

Als spezialisierte Vermittler für Agrarimmobilien bieten wir Ihnen nicht nur Kaufobjekte, sondern auch landwirtschaftliche Flächen zur Pacht an. Ob arrondiertes Ackerland, Weideflächen, Wiesen oder Mischgrundstücke – unsere Pachtangebote sind vielseitig nutzbar und werden auf Anfrage individuell angepasst.

Gleichzeitig begleiten wir Eigentümer, die ihre Flächen verpachten möchten, oder Käufer, die ihre neu erworbene Fläche (teilweise oder vollständig) verpachten wollen. Auch bei Fragen rund um bestehende Pachtverhältnisse, Eigentümerwechsel oder Vertragsgestaltung stehen wir beratend zur Seite.

Auf dieser Seite finden Sie unsere aktuellen Pachtangebote. Gerne nehmen wir auch Suchprofile entgegen oder unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Pachtanfrage – diskret, verbindlich und lösungsorientiert.

Neben Pachtflächen haben wir auch Kaufangebote zu Eigenjagden, Wälder, Grünland, Schweineställen, Ackerflächen und weiteren Agrarimmobilien. Alle Angebote auf einen Blick gibt es hier:  -> Aktuelle Angebote

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Pachtangebote:

Häufige Fragen zum Thema Pacht:

Wie hoch ist die Pacht für 1 Hektar Ackerland pro Monat?

Die monatliche Pacht für Ackerland variiert stark nach Lage, Bodenqualität und Region. Meldet euch bei uns für eine individuelle Einschätzung!

Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der bestehende Pachtvertrag in der Regel bestehen (§ 593b BGB). Der neue Eigentümer tritt in die Rechte und Pflichten des Verpächters ein. Kurz: Kauf bricht nicht Pacht.

Bei der Miete wird eine Sache gegen Entgelt zur Nutzung überlassen. Bei der Pacht darf zusätzlich aus der Sache Ertrag gezogen werden – z. B. durch Ernte oder Holzverkauf.

Pachteinnahmen müssen vom Verpächter als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden. Bei Landwirten kann auch eine Zuordnung zur landwirtschaftlichen Einkunftsart erfolgen. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Ja. Wir unterstützen Eigentümer bei der Suche nach geeigneten Pächtern und begleiten den Verpachtungsprozess von der Flächenbewertung bis zur Vertragsvermittlung.

Ja, Sie können eigene Ackerflächen oder auch Grünlandflächen verkaufen und im Anschluss zurückpachten mit dem Sale-and-Lease-back verfahren. Dadurch können Sie ihre Liquidität steigern und die Flächen weiterhin nutzen.

Flächen pachten

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